Leistungsspektrum Pädagogische Krisenhilfe Löwe

Für alle hier nachfolgend aufgelisteten Hilfearten besteht eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung, die auf Wunsch gern eingesehen oder zugesandt werden kann.

Nachfolgend möchten wir die Besonderheiten, Einschränkungen und/oder Charakteristika der einzelnen Hilfen kurz beschreiben. Alle hier beschriebenen Hilfen sind ambulante Hilfen, die im familiären oder persönlichen Umfeld des jungen Menschen durchgeführt werden.

§27.2 SGB VIII Hilfen zur Erziehung

hier: Ambulante Krisenintervention (AKI)

Ambulante Hilfen für junge Menschen in Familie, Alltag und Schule

Besonderheiten: zeitnaher Beginn, hohe wöchentl. Stundenzahl (mind. 7,5 FLS/Wo.), Laufzeit 6 Monate, intensive Intervention mit mehreren Terminen pro Woche

Einschränkung: Mindestalter 12 Jahre

§35 SGB VIII Intensive sozialpäd. Einzelbetreuung &

§35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Intensive ambulante Hilfen für junge Menschen mit besonderem Hilfebedarf

Einschränkung: Mindestalter 12 Jahre

§30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft / Jugendhelfer (Ebsch/JH)

Ambulante Hilfen für junge Menschen in Familie, Alltag und Schule

Besonderheiten: Stark beziehungs- und auf den jungen Menschen orientierte Hilfe, Laufzeit 12 Monate

Einschränkung: Mindestalter 10 Jahre

§41 SGB VIII Hilfe junge Volljährige

Ambulante Hilfe für junge Menschen im Alter von 18 Jahren aufwärts

Unterstützung auf dem Weg in die Selbständigkeit (Verselbständigung) mit Wohnungssuche, Hilfe bei Finanzmanagement, Behördengänge, Alltagsbewältigung, Freizeitgestaltung u.a.

§31 Sozialpädagogische Familienhilfe

hier: aufsuchende systemisch-therapeutische Familienberatung (ASF)

Ambulante systemisch-therapeutische Familienberatung für Familien mit Kindern im Alter bis zu 21 Jahren

Arbeit im multiprofessionellen Team aus Berater*innen und Therapeut*innen unterschiedlicher therapeutischer Schulen und Ausbildungsrichtungen.