Leistungsspektrum Pädagogische Krisenhilfe Löwe

Für alle hier nachfolgend aufgelisteten Hilfearten besteht eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung, die auf Wunsch gern eingesehen oder zugesandt werden kann.

Nachfolgend möchten wir die Besonderheiten, Einschränkungen und/oder Charakteristika der einzelnen Hilfen kurz beschreiben. Alle hier beschriebenen Hilfen sind ambulante Hilfen, die im familiären oder persönlichen Umfeld des jungen Menschen durchgeführt werden.

§27.2 SGB VIII Hilfen zur Erziehung

hier: Ambulante Krisenintervention (AKI)

Ambulante Hilfen für

Kinder, Jugendliche und Familien in akuten psychosozialen Krisen durch zeitnahe, aufsuchende und passgenaue Hilfe im Lebensumfeld. Ziel ist es, Stabilität herzustellen, Eskalationen zu vermeiden und gemeinsam tragfähige Perspektiven für den weiteren Hilfeverlauf zu entwickeln.

Laufzeit 12 Monate
Mindestalter: 12 Jahre

§30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft / Jugendhelfer (Ebsch/JH)

Die Hilfen nach § 30 SGB VIII begleiten Kinder und Jugendliche im Rahmen einer verlässlichen, kontinuierlichen Beziehung in ihrem Alltag und unterstützen sie bei der Bewältigung individueller Entwicklungs- und Lebensherausforderungen. Durch alltagsnahe, ressourcenorientierte Arbeit werden Selbstwirksamkeit, soziale Kompetenzen und stabile Lebensperspektiven nachhaltig gestärkt.

Laufzeit 12 – 18 Monate
Mindestalter 10 Jahre

§35 SGB VIII Intensive sozialpäd. Einzelbetreuung &
35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Intensive ambulante Hilfen für junge Menschen mit besonders hohem oder speziellem Hilfebedarf

Laufzeit: ohne Vorgabe
Mindestalter 12 Jahre

§31 Sozialpädagogische Familienhilfe

hier: aufsuchende systemisch-therapeutische Familienberatung (ASF)

Die aufsuchende systemisch-therapeutische Familienberatung ist ein ambulantes, aufsuchendes Beratungsangebot zur Unterstützung von Familien in belasteten Lebenslagen. Ziel ist die Stabilisierung des Familiensystems durch die Förderung von Kommunikations-, Kooperations- und Problemlösefähigkeiten sowie die Aktivierung vorhandener familiärer Ressourcen.

§41 SGB VIII Hilfe junge Volljährige

Die Hilfen nach § 41 SGB VIII unterstützen junge Volljährige auf dem Weg in ein eigenständiges und verantwortungsvolles Leben. Im Mittelpunkt stehen alltagsnahe Begleitung, Förderung von Selbstständigkeit sowie Unterstützung in den Bereichen Wohnen, Finanzen, Behördenangelegenheiten und persönliche Lebensgestaltung.